Layers

Abfindung · § 1a und § 10 KSchG · brutto

Abfindung berechnen — Monatsverdienst × Faktor × Jahre, mit der Regel des Kündigungsschutzgesetzes

Kurz gesagt. Tragen Sie Monatsbrutto, Jahre im Betrieb und den Faktor ein: Sie sehen die Abfindung nach der gesetzlichen Regel (0,5 Monatsverdienste je Jahr) oder mit Ihrem Verhandlungsfaktor. Abfindung nach § 1a: 0,5 Monatsverdienste je Jahr, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, in der Kündigung darauf hinweist und Sie nicht klagen (§ 1a KSchG).

 

  • Letzter Tag für die Kündigungsschutzklage — 3 Wochen danachDatum eingeben
  • Arbeitsuchend melden, wenn das Ende in weniger als 3 Monaten liegt — innerhalb von 3 TagenDatum eingeben

3 Tage vorher erinnern

Prüfen Sie Ihren Fall.

Klagefrist nach § 4 KSchG: drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Meldung nach § 38 Abs. 1 SGB III.

Abfindung berechnen: first page

Schreiben Sie direkt ins Dokument, ohne Anmeldung. Es bleibt in diesem Browser; speichern Sie es in Ihrem kostenlosen Layers-Konto, um es aufzubewahren, auf dem Handy zu öffnen und zu teilen.

In einen Chat senden: WhatsAppTelegramViberMessenger
Auf der eigenen Website einbinden

Fügen Sie diesen Code auf Ihrer Website ein (Kanzlei, Verein, Blog): Ihre Leser füllen die Vorlage direkt auf Ihrer Seite aus, kostenlos.

Abfindung · § 1a KSchG

Ihre Abfindung brutto — Monatsverdienst × Faktor × Jahre im Betrieb

Monatsbrutto, Jahre und Monate im Betrieb und den Faktor eintragen. Sie sehen die Abfindung nach der gesetzlichen Regel (0,5 Monatsverdienste je Jahr) oder mit Ihrem verhandelten Faktor — und die Obergrenze vor Gericht.

  1. Die Klagefrist läuft: 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG) — vorher entscheiden, ob Sie klagen oder die Abfindung nach § 1a nehmen.
  2. Arbeitsuchend melden: 3 Monate vor dem Ende, bei kürzerer Frist innerhalb von 3 Tagen (§ 38 SGB III).
  3. Vor einem Aufhebungsvertrag die Folgen für das Arbeitslosengeld klären und Rat holen (Gewerkschaft, Fachanwalt, Rechtsantragstelle).

Arithmetik nach § 1a Abs. 2 KSchG: 0,5 Monatsverdienste je Jahr, mehr als 6 Monate = volles Jahr; Monatsverdienst nach § 10 Abs. 3 KSchG. Obergrenze § 10 Abs. 1 (12 Monatsverdienste; ab 50 Jahren und 15 Jahren Betrieb 15, ab 55 und 20 Jahren 18 — siehe Excel). Bruttobetrag: Steuer (Fünftelregelung, § 34 EStG) und Arbeitslosengeld sind nicht gerechnet. Keine Rechtsberatung.

Lida, Vorlagen-Assistentin von Layers

Lida, Vorlagen-Assistentin von Layers

Sagen Sie mir Ihr Monatsbrutto und wie lange Sie im Betrieb sind — ich rechne die Abfindung.

Die Klagefrist läuft 3 Wochen: Datum gleich notieren.

Fristen

Fristen mit Rechtsgrundlage

WasFristGrundlage
Abfindung nach § 1a0,5 Monatsverdienste je Jahr, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, in der Kündigung darauf hinweist und Sie nicht klagen§ 1a KSchG
Jahre rundenMehr als 6 Monate zählen als volles Jahr§ 1a Abs. 2 KSchG
MonatsverdienstGeld und Sachbezüge im letzten Monat bei regelmäßiger Arbeitszeit§ 10 Abs. 3 KSchG
Obergrenze vor Gericht12 Monatsverdienste; ab 50 Jahren und 15 Jahren 15; ab 55 Jahren und 20 Jahren 18§ 10 Abs. 1–2 KSchG
Klagefrist3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung§ 4 KSchG

Außerhalb von § 1a gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung: sie wird meist im Aufhebungsvertrag, Sozialplan oder Vergleich vereinbart. Steuer und Arbeitslosengeld rechnet der Rechner nicht.

Schritt für Schritt

Was zu tun ist, der Reihe nach

  1. 1

    Fristen sichern

    Zugang der Kündigung notieren: 3 Wochen Klagefrist, Meldung bei der Agentur für Arbeit.

  2. 2

    Abfindung rechnen

    Monatsbrutto, Jahre, Monate und Faktor eintragen.

  3. 3

    Verhandeln oder Rat holen

    Mit der Faktoren-Tabelle in Excel und der Checkliste in Word.

Häufige Fragen

Wie wird eine Abfindung berechnet?

Nach der Regel des § 1a KSchG: 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr im Betrieb; mehr als 6 Monate zählen als volles Jahr. Bei 4.200 € brutto und 8 Jahren und 7 Monaten sind das 4.200 × 0,5 × 9 = 18.900 €.

Habe ich immer Anspruch auf eine Abfindung?

Nein. Einen Anspruch nach § 1a KSchG gibt es nur bei betriebsbedingter Kündigung mit dem Hinweis in der Kündigung und wenn Sie die Klagefrist verstreichen lassen. Sonst ist die Abfindung Verhandlungssache.

Wie hoch kann die Abfindung vor Gericht werden?

Löst das Gericht das Arbeitsverhältnis auf, bis zu 12 Monatsverdienste; ab 50 Jahren und 15 Jahren Betriebszugehörigkeit bis 15, ab 55 Jahren und 20 Jahren bis 18 (§ 10 KSchG).

Muss ich die Abfindung versteuern?

Ja, sie ist steuerpflichtig. Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann die Steuer senken; den Nettobetrag rechnet dieser Rechner nicht.

Ist das kostenlos? Muss ich mich registrieren?

Kostenlos und ohne Konto: ausfüllen und herunterladen. Mit einem kostenlosen Konto können Sie eine Kopie in Ihrem Layers speichern und später weiterbearbeiten.

Amtliche Quellen

Weitere Vorlagen

Alle wichtigen Unterlagen an einem Ort

Briefe, Belege und Bescheide in einem Ordner, den Sie mit der Familie, der Steuerberatung oder der Anwältin teilen. Vorlagen und Editor sind kostenlos; Layers ist bis 20 Personen gratis.

Eine Bruttorechnung, keine Rechtsberatung.