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Prämienverbilligung beantragen — was in Ihrem Kanton gilt

Kurz gesagt. Jeder Kanton regelt die Verbilligung selbst. In Bern läuft die Prüfung in der Regel automatisch, in Zürich nur auf Antrag, im Aargau und in St. Gallen jedes Jahr neu. Die Fristen sind sehr verschieden. Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse.

Aktualisiert: · Nächste Prüfung 01.02.2027

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  • Im Aargau melden innertDatum eingeben

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Im Aargau innert 60 Tagen. Andere Kantone haben eigene Regeln.

Prämienverbilligung beantragen Wird geöffnet…
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Prüfen Sie jedes Jahr, ob Sie sich neu anmelden müssen.

Bewahren Sie Antrag und Antwort auf.

Fristen

Fristen mit Rechtsgrundlage

WasFristGrundlage
Zürich, SVA ZürichNur auf Antrag. Frist für 2027: 31. März 2028, danach kein Antrag mehrSVA Zürich
Bern, ASVIn der Regel automatisch, mit Ausnahmen. Für 2026: bis 31. Dezember 2026Kanton Bern
Aargau, SVA AargauJedes Jahr neu, mit Code per Post. Frist für 2027: 31. Dezember 2026SVA Aargau
St. Gallen, SVA St.GallenJedes Jahr neu. Frist für 2027: 31. März 2027, später ab dem Monat der AnmeldungSVA St.Gallen
Luzern, WASJedes Jahr neu. Die Frist für 2027 war der 31. Oktober 2026; später nur für die folgenden MonateWAS Luzern
Kinder und junge ErwachseneUntere und mittlere Einkommen: Kinder mindestens 80 %, junge Erwachsene in Ausbildung mindestens 50 %KVG Art. 65 Abs. 1bis

Geprüft am 1. November 2026. Für Bern ist für 2027 noch nichts publiziert. Für andere Kantone: Kontakte auf priminfo.admin.ch.

Schritt für Schritt

Was zu tun ist, der Reihe nach

  1. 1

    Kanton finden

    Massgebend ist die Stelle Ihres Kantons.

  2. 2

    Prüfen, ob ein Antrag nötig ist

    Automatisch, Formular oder jedes Jahr neu.

  3. 3

    Unterlagen bereitlegen

    AHV-Nummer, Krankenkasse, Steuerdaten.

  4. 4

    Antrag stellen

    Online oder auf dem Formular.

  5. 5

    Frist notieren

    Anspruchsjahr und Anmeldejahr sind nicht immer gleich.

  6. 6

    Änderungen melden

    Grössere Änderungen bei Einkommen oder Familie.

Häufige Fragen

Muss ich einen Antrag stellen?

Das hängt vom Kanton ab. In Bern läuft es in der Regel automatisch, in Zürich nur auf Antrag.

Wie lange dauert es?

In Zürich bis sechs Monate bis zum Vorbescheid, in Bern bis drei Monate.

Ich habe die Frist in Luzern verpasst. Und jetzt?

Sie können sich noch melden: dann gilt die Verbilligung für die folgenden Monate, nicht rückwirkend.

Ich beziehe Ergänzungsleistungen. Muss ich mich anmelden?

Im Aargau und in St. Gallen nicht. In Zürich melden sich Personen mit Sozialhilfe selbst oder über die Gemeinde an.

Wie bekomme ich das Geld?

Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse, die Prämie sollte danach tiefer werden.

Amtliche Quellen

Weitere Vorlagen

Alle Vorlagen: Schweiz →

Alle wichtigen Unterlagen an einem Ort

Briefe, Belege und Bescheide in einem Ordner, den Sie mit der Familie, der Steuerberatung oder der Anwältin teilen. Vorlagen und Editor sind kostenlos; Layers ist bis 20 Personen gratis.

Diese Seite hilft bei der Vorbereitung. Keine Rechtsberatung. Es entscheidet die kantonale Stelle.