IPV · Krankenkasse · Kanton
Prämienverbilligung beantragen — was in Ihrem Kanton gilt
Kurz gesagt. Jeder Kanton regelt die Verbilligung selbst. In Bern läuft die Prüfung in der Regel automatisch, in Zürich nur auf Antrag, im Aargau und in St. Gallen jedes Jahr neu. Die Fristen sind sehr verschieden. Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse.
Aktualisiert: · Nächste Prüfung 01.02.2027
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Fristen
Fristen mit Rechtsgrundlage
| Was | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Zürich, SVA Zürich | Nur auf Antrag. Frist für 2027: 31. März 2028, danach kein Antrag mehr | SVA Zürich |
| Bern, ASV | In der Regel automatisch, mit Ausnahmen. Für 2026: bis 31. Dezember 2026 | Kanton Bern |
| Aargau, SVA Aargau | Jedes Jahr neu, mit Code per Post. Frist für 2027: 31. Dezember 2026 | SVA Aargau |
| St. Gallen, SVA St.Gallen | Jedes Jahr neu. Frist für 2027: 31. März 2027, später ab dem Monat der Anmeldung | SVA St.Gallen |
| Luzern, WAS | Jedes Jahr neu. Die Frist für 2027 war der 31. Oktober 2026; später nur für die folgenden Monate | WAS Luzern |
| Kinder und junge Erwachsene | Untere und mittlere Einkommen: Kinder mindestens 80 %, junge Erwachsene in Ausbildung mindestens 50 % | KVG Art. 65 Abs. 1bis |
Geprüft am 1. November 2026. Für Bern ist für 2027 noch nichts publiziert. Für andere Kantone: Kontakte auf priminfo.admin.ch.
Was es nicht gibt
Darauf sollten Sie achten.
- «Gilt in der ganzen Schweiz gleich»: Jeder Kanton regelt die Verbilligung selbst.
- «Das Geld kommt aufs Konto»: Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse.
Schritt für Schritt
Was zu tun ist, der Reihe nach
1
Kanton finden
Massgebend ist die Stelle Ihres Kantons.
2
Prüfen, ob ein Antrag nötig ist
Automatisch, Formular oder jedes Jahr neu.
3
Unterlagen bereitlegen
AHV-Nummer, Krankenkasse, Steuerdaten.
4
Antrag stellen
Online oder auf dem Formular.
5
Frist notieren
Anspruchsjahr und Anmeldejahr sind nicht immer gleich.
6
Änderungen melden
Grössere Änderungen bei Einkommen oder Familie.
Häufige Fragen
Muss ich einen Antrag stellen?
Das hängt vom Kanton ab. In Bern läuft es in der Regel automatisch, in Zürich nur auf Antrag.
Wie lange dauert es?
In Zürich bis sechs Monate bis zum Vorbescheid, in Bern bis drei Monate.
Ich habe die Frist in Luzern verpasst. Und jetzt?
Sie können sich noch melden: dann gilt die Verbilligung für die folgenden Monate, nicht rückwirkend.
Ich beziehe Ergänzungsleistungen. Muss ich mich anmelden?
Im Aargau und in St. Gallen nicht. In Zürich melden sich Personen mit Sozialhilfe selbst oder über die Gemeinde an.
Wie bekomme ich das Geld?
Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse, die Prämie sollte danach tiefer werden.
Amtliche Quellen
Weitere Vorlagen
Alle wichtigen Unterlagen an einem Ort
Briefe, Belege und Bescheide in einem Ordner, den Sie mit der Familie, der Steuerberatung oder der Anwältin teilen. Vorlagen und Editor sind kostenlos; Layers ist bis 20 Personen gratis.
Diese Seite hilft bei der Vorbereitung. Keine Rechtsberatung. Es entscheidet die kantonale Stelle.