Arbeitszeugnis · Arbeitsbestätigung · Berichtigung
Arbeitszeugnis verlangen und berichtigen lassen
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Kurz gesagt. Sie können jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen, das Art und Dauer der Stelle, Leistung und Verhalten nennt (OR 330a). Auf Ihren Wunsch beschränkt es sich auf Art und Dauer. Sind Sie nicht einverstanden, schlagen Sie konkrete und begründete Änderungen vor; ohne Einigung folgt ein Schlichtungsgesuch.
Aktualisiert: · Nächste Prüfung 01.02.2027
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- Sichere Frist: fünf JahreDatum eingeben
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Prüfen Sie Ihren Fall.
Das OR nennt zwei Fristen: zehn Jahre allgemein (Art. 127) und fünf Jahre für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis (Art. 128 Ziff. 3). Rechnen Sie mit der kürzeren.
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Lida, Vorlagen-Assistentin von Layers
Bleiben Sie sachlich: Formulierung und Grund, Punkt für Punkt.
Bewahren Sie Anfrage und Antwort auf.
Fristen
Fristen mit Rechtsgrundlage
| Was | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Arbeitszeugnis | Jederzeit verlangen: Art und Dauer, Leistung und Verhalten | OR 330a Abs. 1 |
| Arbeitsbestätigung | Auf Ihren Wunsch nur Art und Dauer | OR 330a Abs. 2 |
| Inhalt der Bestätigung | Arbeitgeberin, Person, Beginn und Ende, wichtigste Tätigkeiten, Unterschrift, Datum | Kanton Bern, Zivilgerichte |
| Beim Zeugnis zusätzlich | Bewertung von Leistung und Verhalten | Kanton Bern, Zivilgerichte |
| Massstab | Vollständig, wahr und wohlwollend. Zweideutige Formulierungen und Zeugniscodes sind verboten | Kanton Bern, Zivilgerichte |
| Nicht einverstanden | Erst konkrete und begründete Änderungen vorschlagen | Kanton Bern, Zivilgerichte |
| Keine Einigung | Schlichtungsgesuch am gewöhnlichen Arbeitsort oder am Sitz der Arbeitgeberin | Kanton Bern; ZPO Art. 34 und 197 |
| Verjährung | Zehn Jahre allgemein, fünf Jahre für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis. Rechnen Sie mit der kürzeren Frist | OR Art. 127 und 128 Ziff. 3 |
| Gerichtskosten | Bei Streit aus dem Arbeitsverhältnis bis 30 000 Franken Streitwert keine | ZPO Art. 113 Abs. 2 lit. d, Art. 114 lit. c |
Geprüft am 1. November 2026 auf fedlex.admin.ch und zsg.justice.be.ch. Die Seite der Berner Gerichte gilt für Bern: Fragen Sie in anderen Kantonen die zuständige Schlichtungsbehörde. Gerichtskosten sind nicht Parteikosten: Diese sind hier nicht beschrieben.
Was es nicht gibt
Darauf sollten Sie achten.
- «Geheime Codes sind normal»: Zeugniscodes und zweideutige Formulierungen sind verboten.
- «Erst beim Austritt»: Sie können jederzeit ein Zeugnis verlangen.
Schritt für Schritt
Was zu tun ist, der Reihe nach
1
Art wählen
Vollzeugnis, Zwischenzeugnis oder Arbeitsbestätigung.
2
Daten prüfen
Funktion, Beginn und Ende, Ihre wichtigsten Tätigkeiten.
3
Schriftlich anfragen
Vorlage ausfüllen, Datum nennen, Kopie behalten.
4
Zeugnis prüfen
Vollständig, wahr, wohlwollend, ohne Zweideutiges.
5
Änderung vorschlagen
Pro Punkt: Abschnitt, Ihre Formulierung, kurzer Grund.
6
Keine Einigung
Schlichtungsbehörde: Arbeitsort oder Sitz der Arbeitgeberin.
Häufige Fragen
Muss die Arbeitgeberin ein Zeugnis ausstellen?
Ja, auf Verlangen und jederzeit (OR 330a).
Was ist der Unterschied zur Arbeitsbestätigung?
Die Bestätigung nennt nur Art und Dauer. Das Zeugnis bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten.
Wie bitte ich um eine Berichtigung?
Schlagen Sie konkrete und begründete Änderungen für die strittigen Punkte vor.
Bekomme ich ein Zeugnis auf Englisch?
Dazu haben wir keine Regel gelesen. Fragen Sie einfach an.
Ich bin seit Jahren weg. Ist es zu spät?
Fragen Sie trotzdem an. Das OR nennt zehn Jahre allgemein und fünf Jahre für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis: Rechnen Sie mit den fünf Jahren.
Amtliche Quellen
Weitere Vorlagen
Alle wichtigen Unterlagen an einem Ort
Briefe, Belege und Bescheide in einem Ordner, den Sie mit der Familie, der Steuerberatung oder der Anwältin teilen. Vorlagen und Editor sind kostenlos; Layers ist bis 20 Personen gratis.
Dies sind Muster, keine Rechtsberatung. Über Streitfälle entscheidet das Gericht.